Stand 01.06.2022: Die Corona-Maßnahmen sind aufgehoben, die Pfarrheime dürfen wieder ohne besondere Schutz-Maßnahmen genutzt werden.
(Stand: 18.03. bis 31.05.2022) Die Pfarrheime der Kirchorte dürfen wieder genutzt werden.
Dazu hat der Kirchenvorstand auf Basis der Vorschriften des Bistums ein =>Hygiene-Konzept für alle Kirchorte entwickelt. Grundsätzlich gilt, dass …
- für die Nutzung ein kirchlicher Grund vorhanden sein sollte,
- jede Nutzung der Pfarrheime im Vorfeld mit dem Kirchortteam (TGV, …) abgesprochen sein sollte,
Für Nutzungsnachfragen wird darum gebeten, das jeweilige Kirchortteam (TGV, …) zu kontaktieren.